Brandschutzordnung lt. Beschluss vom 25.04.2026

 Kleingartenanlage Westeregeln „Am See“ e. V.

 

 

Brandschutzordnung

 

 § 1 Zweck der Brandschutzordnung 

 

die trockenen Sommer der vergangenen Jahre und die daraus resultierende erhöhte Brand Gefahr machen es unumgänglich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz von Leib und Leben als auch den Schutz und Erhalt des Bestandes der einzelnen Pächter und des KGV gewährleisten. Die Brandschutzordnung soll hierzu die verbindlichen Vorgaben und Richtlinien schaffen.

 § 2 Rechtliche Grundlagen/Bestimmungen

 

Rechte und Pflichten des Pächters/Mitgliedes sowie des Vorstandes richten sich nach der aktuellen Satzung des Vereins, der aktuellen Kleingartenordnung der Stadt Staßfurt der Kleingärtner e.V., den Vorgaben und Bestimmungen der Behörden, den Vorgaben des Pachtvertrages und den durch die Mitgliederversammlung herbeigeführten Beschlüssen und Ordnungen. 

§ 3 Feuerstätten

 

Lagerfeuer jeglicher Art sind verboten. - Die Nutzung von Feuertonnen/-schalen ist nur dann erlaubt, wenn sichergestellt wird, dass eine Flammenhöhe von 50 cm nicht überschritten wird.

 § 4 Brennstoffe

Zum Verbrennen darf ausschließlich trockenes und naturbelassenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden. - Das Verbrennen von Abfällen, wie z. B. Laub, Grünschnitt, Möbeln und anderweitigem Brennmaterial, ist verboten. - Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten. 

 

§ 5 Feuerwerkskörper/Pyrotechnik

Das Abbrennen/Zünden von Feuerwerkskörpern/Pyrotechnik ist innerhalb der Kleingartenanlage verboten. 

 

 

§ 6 Sicherheitsregeln

Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände zu brennbaren Objekten wie Gartenlaube, Pavillons etc. ein. Lassen Sie das Feuer nie unbeobachtet. Beachten Sie auch den Funkenflug und die Rauchausbreitung. Bei störender Beeinträchtigung der Umgebung durch Rauch oder Funken ist das Feuer umgehend zu löschen. Halten Sie immer einen Feuerlöscher und/oder einen mit Wasser gefüllten Eimer bereit. Löschen Sie im Anschluss die Glut.  Wenn ein Feuer außer Kontrolle geraten ist, rufen Sie sofort die Feuerwehr (Notruf 112) zur Hilfe.

 

 § 7 Erhöhte Brandgefahr

Bei erhöhter Brandgefahr durch langanhaltende Trockenheit oder großer Hitze sind offene Feuer jeglicher Art verboten. 

 

§ 8 Grillen

Das Grillen ist grundsätzlich erlaubt. Lassen Sie den Grill zu keiner Zeit unbeaufsichtigt. Sorgen Sie dafür, dass die Grillkohle nicht unbeaufsichtigt ausglüht. Löschen Sie die Glut bevor sie den Garten verlassen. Achten Sie beim Anfeuern, gerade bei offenen Grillgeräten, darauf, dass die Flammen nicht überschlagen und kein erhöhter Funkenflug entsteht. Halten Sie jederzeit einen mit Wasser gefüllten Eimer bzw. einen Feuerlöscher griffbereit. 

 

§ 9 Haftung

Jeder, der ein Feuer entzündet oder betreibt, haftet persönlich für die Folgen durch Brandschäden

 

§ 10 Inkrafttreten dieser Ordnung 

 

Diese Ordnung tritt am 25.04.2026 in Kraft

 

Guido Steinhagen

Vorsitzender

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